
Zu den drei bisher bestehenden Varianten kommt eine zusätzliche Pauschalvariante von
€ 1.000,00 für 12 plus 2 Monate hinzu. Die ebenfalls neue, fünfte Variante ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Dabei werden 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens für 12 plus 2 Monate bei Inanspruchnahme beider Partner ausbezahlt.
Auch die Zuverdienstgrenzen wurden flexibilisiert, was auch für Bezieher/innen des jetzigen Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2010 gilt. Bei den Pauschalvarianten dürfen zur bestehenden Grenze von € 16.200,00 pro Jahr künftig bis zu 60 Prozent des letzten Einkommens dazuverdient werden.
Weiters wurde der Grundbetrag für Mehrlingsgeburten erhöht.
Alleinerziehende, die sich in akut schwierigen Situationen, wie Tod oder schwere Krankheit des Partners sowie Gewalt in der Partnerschaft befinden, erhalten das Kinderbetreuungsgeld um zwei Monate länger.
Neu ist außerdem, dass die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld - im Gegensatz zu bisher - nicht rückzahlbar ist.