
Das haben wir für Familien erreicht:
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- Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), um die "Abgabengrenzen des § 19 KBGG" rückwirkend (für die Jahre 2002 bis 2007) auf die seit 1.1.2008 gültigen Grenzen anzuheben.
- Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 wird das verpflichtende letzte Kindergartenjahr eingeführt (halbtags). Dazu sind für das Jahr 2009 70 Mio. im Rahmen des Konjunkturpakets budgetiert.
- Auch im Jahr 2009 läuft der mittels Art. 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern beschlossenen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen weiter. Dafür werden auch im Jahr 2009 seitens des Bundes € 15 Mio. zur Verfügung gestellt.
- Auch im Jahr 2009 wird die 13. Familienbeihilfe ausbezahlt (€ 250 Mio.)
Die Eckpunkte der Familiensteuerentlastung in der Höhe von 500 Mio. Euro sind: - Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von 220 Euro pro Kind/Jahr für alle Kinder. Sind beide Elternteile berufstätig, so steht ihnen - wenn sie das wollen - der Freibetrag jeweils zu 60 Prozent zu (d.h. je € 132,-), Alleinverdienern zur Gänze. Ein Freibetrag vermindert das zu versteuernde Einkommen.
- Erhöhung der Kinderabsetzbeträge von 610 Euro auf 698 Euro pro Jahr für alle Kinder. Der Kinderabsetzbetrag wird monatlich als direkter Transfer ausbezahlt. Das heißt: Auch Eltern, die keine Steuern bezahlen, profitieren von der Erhöhung des Kinderabsetzbetrages. Diese Zahlungen gelten unabhängig von der Höhe des Einkommens.
- Kinderbetreuungskosten werden bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes steuerlich absetzbar (vermindert das zu versteuernde Einkommen). Steuerlich geltend gemacht werden können die tatsächlichen Kosten von maximal 2.300 Euro/Jahr/Kind.
Außerdem hat der Arbeitgeber mit dem Familienentlastungspaket auch die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten von Mitarbeiter/innen mit Betreuungspflichtigen bis zu 500 Euro/Jahr/Kind (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes) finanziell zu unterstützen, ohne dass diese als Gehaltsbestandteil gelten. Damit sind dafür weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen. Dies soll ein Anreiz sein, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter/innen auf freiwilliger Basis bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
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